Handlungsbedarf für Arbeitgeber für neue Arbeitsverträge ab dem 01.08.2022

Schon bisher regelte das Nachweisgesetz, dass der Arbeitgeber die wichtigsten Vertragsbedingungen niederlegen und dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn aushändigen musste. Diese Verpflichtung entpuppte sich in der Vergangenheit vielfach als "zahnloser Tiger", war doch bislang eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitsverträgen immer noch ohne schriftliche Fixierung abgeschlossen worden. Dies u.a. deshalb, weil das Nachweisgesetz keinerlei Sanktionen vorgesehen hatte. [...]

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Arbeitsverträge aktualisiert

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie hat sich u.a. das Nachweisgesetz geändert.
Ab dem 01.08.2022 hat der Arbeitgeber – für Altverträge vor dem 01.08.2022 auf Verlangen des Arbeitnehmers – weitere wesentliche Arbeitsbedingungen nachzuweisen (im Arbeitsvertrag oder in einer Niederschrift).

Die Arbeitsvertragsformulare wurden vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderung angepasst und stehen in unserem Mitgliederbereich zum Download bereit.


Arbeitsverträge aktualisiert - Ausgabe Januar 2017

Die Arbeitsverträge wurden auf Ausgabe Januar 2017 aktualisiert und stehen für unsere Mitglieder ab sofort zum Download bereit.

Sie finden die Verträge wie gewohnt in unserem Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt "Arbeitsverträge".


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Hinweise zur Beschäftigung von Vertretern des Apothekenleiters

Es ist gelebte Praxis, dass sich Apothekenleiter in Zeiten ihrer Abwesenheit, so z. B. aus Gründen des Urlaubs, durch freie Mitarbeiter im Rahmen eines Honorarvertrages für eben diesen Zeitraum vertreten lassen.

Diese Praxis ist problematisch.


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