Arbeitsrechtliche Änderungen zum 01.10.2022: Mindestlohn, Corona, Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Zum 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Der Mindestlohn gilt auch für Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen, denn Schlupflöcher wurden gestrichen.

Ebenfalls zum 1. Oktober 2022 gilt eine neue Corona Arbeitsschutzverordnung.

Ferner verpflichtet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seinem Urteil von Anfang September 2022 dazu, in Deutschland Arbeitszeiten aller Beschäftigen systematisch zu erfassen.

Detaillierte Informationen zu diesen Themenbereichen erhalten Sie im Mitgliederbereich unter "Tipps & Informationen unserer Justitiare".


Handlungsbedarf für Arbeitgeber für neue Arbeitsverträge ab dem 01.08.2022

Schon bisher regelte das Nachweisgesetz, dass der Arbeitgeber die wichtigsten Vertragsbedingungen niederlegen und dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn aushändigen musste. Diese Verpflichtung entpuppte sich in der Vergangenheit vielfach als "zahnloser Tiger", war doch bislang eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitsverträgen immer noch ohne schriftliche Fixierung abgeschlossen worden. Dies u.a. deshalb, weil das Nachweisgesetz keinerlei Sanktionen vorgesehen hatte. [...]

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Arbeitsverträge aktualisiert

Durch das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie hat sich u.a. das Nachweisgesetz geändert.
Ab dem 01.08.2022 hat der Arbeitgeber – für Altverträge vor dem 01.08.2022 auf Verlangen des Arbeitnehmers – weitere wesentliche Arbeitsbedingungen nachzuweisen (im Arbeitsvertrag oder in einer Niederschrift).

Die Arbeitsvertragsformulare wurden vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Änderung angepasst und stehen in unserem Mitgliederbereich zum Download bereit.


Protokoll der Jahreshauptversammlung 2021

Das Protokoll der Jahreshauptversammlung, die am 27. Oktober 2021 im Crowne Plaza Hotel in Neuss stattfand, ist ab sofort in unserem Mitgliederbereich unter "Jahreshauptversammlung" abrufbar.

Auch das Vortragsskript von Frau Gabriele R. Overwiening (Präsidentin der ABDA) zum Thema "Agenda 2021 – 2024" und der Bericht der Vorsitzenden stehen im Mitgliederbereich zum Download bereit.