Stellungnahme der TGL zu Urlaubsreisen in ein Land mit Reisewarnung

Im Falle einer Urlaubsreise in ein Land mit Reisewarnung (Risikogebiet) ist nach Auffassung der TGL nachfolgendes zu beachten:

Ein Risikogebiet nach ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Weiterlesen im Mitgliederbereich unter "Tipps & Informationen unserer Justitiare"

"Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete" auf der Website des RKI, Stand: 26.6.2020, 17:15 Uhr


Rechtsanwalt Martin Dierkes zu Corona und Arbeitsrecht

Urlaub in ein Risikogebiet und mehr:

In jüngster Vergangenheit hat es immer mehr und mehr Lockerungen im Hinblick auf die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona Virus gegeben, so dass man schnell den Überblick verlieren kann, was denn jetzt gerade aktuell noch gilt bzw. was weiterhin zu beachten ist.

Einen kurz gehaltenen Überblick sowie ein Informationsblatt zur Urlaubssaison 2020 für Ihre Mitarbeiter finden unsere Mitglieder wie gewohnt im Mitgliederbereit unter "Tipps & Informationen unserer Justitiare".

Stand 01.07.2020


Rechtsanwalt Carsten Vennemann beantwortet aktuelle arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Coronakrise

Viele Fragen unserer Mitglieder haben uns erreicht. Unser Justitiar, Rechtsanwalt Carsten Vennemann, stellt im Mitgliederbereich unter "Tipps & Informationen unser Justitiare" eine alphabetisch geordnete Auflistung gesetzlicher (mitunter lediglich befristeter) Änderungen zur Verfügung (Stand 22.04.2020).


Ausnahmen vom aktuell geltenden Betreuungsverbot

Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit

Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in der sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind (was auch Apotheken betrifft), treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen.

Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen.


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