Rechtsberatung durch eigene Justitiare

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Arbeitsverhältnisse benötigen Rechtssicherheit auf beiden Seiten. Die Grundlage eines vertrauensvollen Miteinanders wird durch die korrekte Umsetzung des Rahmen- und des Gehaltstarifs gewährleistet. Hier steckt der Teufel oft im Detail, gleichgültig, ob es sich um Urlaubsregelungen, Sonderzahlungen, Fragen zur Elternzeit, Vertragsgestaltung, Kündigungsschutz oder viele andere arbeits- und sozialrechtliche Fragen handelt. Unsere Justitiare geben Ihnen Sicherheit.

Vertretung bei Arbeitsgerichtsverfahren – Kostenbeteiligung TGL

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Manchmal lässt es sich nicht vermeiden: Sie stehen vor dem Arbeitsgericht. Unsere Justitiare gewähren Ihnen Rechtsschutz in einzelnen Arbeitsstreitfällen. Nach Entscheidung des Vorstands wird Prozesskostenhilfe gewährt.

Eigene Arbeitsverträge

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Wir stellen unseren Mitgliedern eigene, kontinuierlich an die aktuelle Rechtsprechung angepasste, Arbeitsverträge zur Verfügung. Es stehen

  • Arbeitsverträge mit und ohne Leistungsbezug,
  • Verträge für Filialleiter,
  • Verträge für Vertreter,
  • befristete Arbeitsverträge,
  • Ausbildungsverträge für PTA und Pharmaziepraktikanten und
  • Verträge für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter

zur Verfügung.

Alle Verträge liegen als ausfüllbare PDF-Dokumente vor und können so direkt am PC/Mac ausgefüllt werden.

Gehaltstarifvertrag

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Mit dem Tarifabschluss 2009/2010 wurden in Nordrhein neue, für alle Berufsjahrgänge gleich gestaffelte Gehaltsstufen eingeführt. Die höchste Stufe ist seitdem bereits ab dem 8. Berufsjahr erreichbar.
Mit Gültigkeit zum 1. März 2014 wurde von den Vertragspartnern mit Augenmaß eine neue Gehaltstabelle ausgehandelt. Zudem wurde mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2013 die Möglichkeit einer leistungsorientierten Bezahlung (LOB) tariflich verankert.

Rahmentarifvertrag

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Der Rahmentarifvertrag Nordrhein regelt grundlegende Frage, wie Urlaub, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen oder die Konkretisierung arbeitsrechtlicher Nebenpflichten, wie z.B. Anzeige von Arbeitsunfähigkeit, Notdienstbereitschaft usw.. Auch hier stehen unsere Justitiare den Mitgliedern stets beratend zur Seite.

Tarifvertrag zur Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)

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Um dem Leistungsprinzip Rechnung zu tragen und Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, sich durch gute Leistungen zu differenzieren, hat die TGL einen Tarifvertrag LOB abgeschlossen, den interessierte Arbeitgeber umsetzen können. Zur Durchführung der Leistungsbewertung hat die TGL gemeinsam mit den Vertretern der Mitarbeiter ein eigenes Konzept entwickelt. Hierdurch wird ein Beitrag geleistet zur

  • Förderung der eigenverantwortlichen und selbständigen Arbeit
  • Förderung der Arbeitszufriedenheit
  • Verbesserung der Kommunikation, der Zusammenarbeit und dem Aufbau einer positiven Feedbackkultur in der Apotheke.

Musterprozesse

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Die TGL führt von Zeit zu Zeit Musterprozesse und schafft so aktiv Rechtssicherheit in strittigen Fragen.

Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen

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Aktuelle Entwicklungen, soweit von den Mitgliedern gewünscht oder vom Vorstand beschlossen, werden im Rahmen öffentlicher oder mitgliederinterner Veranstaltungen präsentiert.

Jahreshauptversammlung

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Einmal jährlich findet die Jahreshauptversammlung für Mitglieder statt. Neben dem Jahresbericht der/des Vorsitzenden und haushalterischen Regularien, wird jeweils ein zentrales aktuelles Thema behandelt. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, eigene Vorschläge zur Abstimmung zu bringen.

Sterbegeldverein auf Gegenseitigkeit

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Bei optionaler Mitgliedschaft im Sterbegeldverein der TGL gewährt der Sterbegeldverein im Ablebensfall eines Mitgliedes den Hinterbliebenen eine Unterstützung. Bei Interesse bitten wir um Anfrage!