TGL Nordrhein vs. ADEXA: Neuer Tarifabschluss steht aus – Was gilt aktuell?

von TGL-Nordrhein

Nachdem die Apothekengewerkschaft ADEXA den mit der TGL Nordrhein geschlossenen Gehaltstarifvertrag fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt hat, steht der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrags weiterhin aus. Bis zu einer neuen Einigung gilt die sogenannte Nachwirkung für Arbeitsverhältnisse, die der Tarifvertrag aufgrund beidseitiger Tarifbindung regelt oder auf die er – auch ohne Tarifbindung – angewendet wird (arbeitsvertragliche Einbeziehung). 

Nachwirkung verhindert inhaltsleere Arbeitsverhältnisse
Nachwirkung bedeutet laut Tarifvertragsgesetz (§ 4 Abs. 5), dass der bisherige Tarifinhalt weiterbesteht, solange es keinen gültigen Anschlussvertrag gibt. Im vorliegenden Fall bleibt also der von der ADEXA gekündigte Gehaltstarifvertrag so lange gültig, bis ADEXA und TGL sich auf einen neuen Tarifvertrag einigen.

Rahmentarifvertrag bleibt bestehen
Die Kündigung der ADEXA bezieht sich ausschließlich auf den Gehaltstarifvertrag, der seit dem 01.01.2022 die Vergütung unter Berücksichtigung der Berufsaltersgruppen geregelt hatte.
Der Rahmentarifvertrag zwischen TGL und ADEXA bleibt bestehen. Er gilt seit dem 01.01.2020 und besagt, dass Gehälter nach der aktuell gültigen Fassung des Gehaltstarifvertrags festzulegen sind. Bis zu dieser neuen gültigen Fassung gilt die besagte Nachwirkung. Davon ausgenommen sind im Nachwirkungszeitraum geschlossene Arbeitsverhältnisse.

Auswirkungen der wirtschaftlichen Lage
Die auf dem DAV-Wirtschaftsforum veröffentlichten aktuellen Zahlen unterstreichen die prekäre wirtschaftliche Situation vieler Apotheken, auch im Kammergebiet Nordrhein. Aus diesem Grund sieht der 2. TGL-Vorsitzende Sebastian Berges derzeit keinen Spielraum für Tariferhöhungen. Er hofft aber darauf, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen bessern: „Sobald den Apotheken mehr Honorar zufließt, eröffnen sich wieder Perspektiven für Tarifentwicklungen.“

 

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