Zum 1. Oktober 2022 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Der Mindestlohn gilt auch für Tarifverträge, die niedrigere Gehaltsstufen vorsehen, denn Schlupflöcher wurden gestrichen.
Ebenfalls zum 1. Oktober 2022 gilt eine neue Corona Arbeitsschutzverordnung.
Ferner verpflichtet das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seinem Urteil von Anfang September 2022 dazu, in Deutschland Arbeitszeiten aller Beschäftigen systematisch zu erfassen.
Detaillierte Informationen zu diesen Themenbereichen erhalten Sie im Mitgliederbereich unter "Tipps & Informationen unserer Justitiare".