»Tarifkosmetik hilft uns nicht weiter«

Die Pharmazeutische Zeitung berichtet über die Jahreshauptversammlung der TGL Nordrhein: Auf der Jahreshauptversammlung wurde über die Diskrepanz zwischen Tariferhöhungen und sinkenden Betriebsergebnissen diskutiert. Außerdem wurde die neue Satzung, die ab dem 1. Januar 2025 gilt, vorgestellt und beschlossen. Auch der Name ändert sich dann: Die TGL Nordrhein heißt dann TGL e.V.

In dem Artikel wurden leider einige Sachverhalte nicht korrekt dargestellt, die wir klarstellen möchten.

Den Bericht der Pharmazeutischen Zeitung über die Jahreshauptversammlung der TGL sowie unsere Richtigstellung können unsere Mitglieder im internen Bereich abrufen.


TGL Nordrhein vs. ADEXA: Neuer Tarifabschluss steht aus – Was gilt aktuell?

Nachdem die Apothekengewerkschaft ADEXA den mit der TGL Nordrhein geschlossenen Gehaltstarifvertrag fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt hat, steht der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrags weiterhin aus. Bis zu einer neuen Einigung gilt die sogenannte Nachwirkung für Arbeitsverhältnisse, die der Tarifvertrag aufgrund beidseitiger Tarifbindung regelt oder auf die er – auch ohne Tarifbindung – angewendet wird (arbeitsvertragliche Einbeziehung).


Mehr...

PZ-Bericht über die JHV 2023

Unter dem Titel "Es muss mehr Geld ins System" berichtet die Pharmazeutische Zeitung über die Jahreshauptversammlung der TGL, auf der die schwierige Lage der Apotheken ebenso diskutiert wurde, wie die anstehenden Adexa-Tarifvertragsforderungen und die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) angedachte "Apotheke light".

Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website der Pharmazeutischen Zeitung einsehen.


Unsere Position zum Auslaufen der telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen

Die TGL Nordrhein begrüßt das Auslaufen der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen zum 31.03.2023.

"Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen war ausdrücklich als pandemiebedingte Sonderregelung verabredet und die Apothekenleitungen haben diese Regelung in der Coronapandemie mit Blick auf die hohen Infektionszahlen und zur Vermeidung von Infektionsketten mitgetragen.
Die Voraussetzungen für diese pandemiebedingte Sonderregelung sind aktuell nicht mehr gegeben, sodass die Ausnahmeregelung richtigerweise wieder zurückgeführt worden ist", unterstreicht der Vorstandsvorsitzende Constantin Biederbick die Position der TGL Nordrhein.

Die Apothekerinnen und Apotheker haben ein hohes Vertrauen in die ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und erfüllen damit die Erwartungen ihrer Angestellten. Grundlage für diesen vertrauensvollen Konsens ist aber, dass die ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf einem möglichst engen und unmittelbaren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt beruhen und halten daher die Auflösung der Sonderregelung für richtig.

Weiterlesen …