Betriebliche Altersversorgung - KEINE Tarifbindung

Nach neuester Initiative glaubt nun NOWEDA als Großhandel sich in Tarifangelegenheiten einmischen zu dürfen! Die unter „Chefsache“ verteilte Botschaft der NOWEDA, die Sie als Apothekenleiter veranlassen soll, einen Vertrag mit der R+V-Versicherung abzuschließen, ist in ihrem Informationsgehalt irreführend und propagiert grob einseitig die R+V. Leider zeigt sich NOWEDA wenig einsichtig auf die Bitte um Klarstellung. Dem kritischen Leser stellt sich die Frage, wer welchen Nutzen einer solchen Aktion hat?
Zur Klarstellung: In Nordrhein gilt NICHT die Tarifbindung für betriebliche Altersversorgung.


Stellungnahme: Aus gutem Grund empfiehlt die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) Arbeitsvertragsformulare ohne Hinweis auf Tarifbindung

Die unterschiedlichen, nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträge zwischen der ADEXA und der TGL Nordrhein bzw. der ADEXA und dem ADA, insbesondere die zwischen der ADEXA und dem ADA zum 01.01.2012 vereinbarte tarifliche betriebliche Altersversorgung, die in Nordrhein, aber auch in Sachsen, nicht gilt, führten dazu, dass Arbeitgeber sich verunsichert zeigten, und wir uns deshalb veranlasst sahen, Klarheit zu schaffen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen.