Ergänzung zum Hinweis auf Betriebliche Altersversorgung

Nachdem der Arbeitgeberverband Deutsche Apotheken (ADA) und die ADEXA - die Apothekengewerkschaft – mit Wirkung ab 01.01.2012 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen hatten, den die TGL Nordrhein schon unter Hinweis auf eine ausreichende gesetzliche Regelung der betrieblichen Altersversorgung ablehnte, vertraten sowohl die ADEXA, als auch ausnahmslos die werbenden Versicherungsvertreter die Auffassung, der Arbeitgeber sei schon mit Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, den Arbeitnehmer „unverzüglich“ über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu informieren und aufzuklären. Zur Begründung verweist man ...


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Durchbruch bei Tarifverhandlungen

Neue Tarife in Nordrhein

Ab 1. September gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und der TGL Nordrhein. Damit wird der alte Gehaltstarif von 2010 abgelöst.

Mit Augenmaß auf beiden Seiten erarbeiteten die Gremien der Tarifpartner eine neue Gehaltstabelle und  – erstmals in bundesdeutschen Apotheken – einen zusätzlichen Tarifvertrag „Leistungsorientierte Bezahlung“ (LOB). Dieser wird auf freiwilliger Basis eingesetzt und hat ab Januar 2013 Gültigkeit.


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Pressemitteilung: JA zur betrieblichen Altersversorgung - NEIN zur Tarifbindung

Durch ADEXA und Heerscharen von Versicherungsvertretern wird uns suggeriert, die betriebliche Altersversorgung sei etwas Neues. Man droht mit Klage, warnt vor Haftungsrisiken und unterstellt Apothekenleitern mangelnde Fürsorge für ihre Mitarbeiter.


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