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Neuer Gehaltstarifvertrag für Nordrhein – Finanzierbarer Kompromiss im Sinne aller Beteiligten
von TGL-Nordrhein
Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen wurde rückwirkend zum 1. Januar 2025 ein neuer Gehaltstarifvertrag für Nordrhein abgeschlossen. Sebastian Berges, 2. Vorsitzender, sagt: „Die Einigung steht für eine ausgewogene Lösung, bei der einerseits der Wertschätzung der Mitarbeitenden und andererseits den betriebswirtschaftlichen Zwängen der Apothekenleitungen Rechnung getragen wird. Nicht zuletzt leistet der neue Vertrag einen wichtigen Beitrag zum Erhalt vieler Arbeitsplätze, was wiederum in beiderseitigem Interesse liegt."
Der Tarifabschluss beinhaltet folgende Punkte:
1. Gehaltssteigerung
Ab dem 01.01.2025 werden die monatlichen Gehälter für alle Berufe und Tarifstufen um 140 Euro brutto angehoben. Diese Anpassung bezieht sich auf eine Vollzeitstelle mit einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche.
2. Neuregelung der Sonderzahlung
Die Hälfte der Sonderzahlung wird gleichmäßig auf die zwölf Monate des Kalenderjahres verteilt (1/24 des Monatsgehalts pro Monat), wodurch das monatliche Nettogehalt steigt.
Die restliche Hälfte wird, wie bisher in §18 RTV geregelt, spätestens mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Diese Änderung führt nicht nur zu höheren monatlichen Zahlungen, sondern hat auch einen positiven Einfluss auf die Berechnung von Mutterschafts-, Elterngeld und Kurzarbeitergeld, da diese Leistungen auf Grundlage des Nettogehalts ermittelt werden.
3. Neue Pauschalen
Die Pauschalen für Notdienst und Filialleitung wurden unter Berücksichtigung der Gehaltserhöhung von 140 Euro neu berechnet und gelten ab dem 01.01.2025.
4. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütungen für Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP), PTA-Praktikant:innen sowie PKA-Azubis wurden zur Steigerung der Attraktivität deutlich angehoben:
- PhiP:
1.100 Euro monatlich - PTA-Praktikant:innen:
850 Euro monatlich - PKA-Azubis:
1. Jahr: 850 Euro
2. Jahr: 900 Euro
3. Jahr: 950 Euro
Diese Anhebung ist ein wichtiger Schritt, um die Attraktivität des Arbeitsplatzes Apotheke für den Nachwuchs zu steigern.
5. Laufzeit
Der Tarifvertrag zwischen der TGL und der ADEXA hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2026.
Die Tarifparteien haben vereinbart, spätestens im zweiten Halbjahr 2025 mit neuen Verhandlungen zu beginnen, sollte bis dahin eine rechtssichere Honorarerhöhung für die Abgabe von Arzneimitteln erfolgen.
In diesem Fall wird die TGL zusammen mit der ADEXA zur Wertschätzung der Mitarbeiter:innen und zur Entwicklung einer neuen Tarifstruktur rechtzeitig einen entsprechenden Anschlussvertrag zum 1. Januar 2026 erarbeiten.
Langfristigkeit und Flexibilität als Leitprinzip
Sebastian Berges betont, dass in den Verhandlungen arbeitgeberseits besonderer Wert auf eine lange Vertragslaufzeit gelegt wurde, um allen Beteiligten möglichst große Planungssicherheit zu geben. In der Folge wurde ein Kompromiss mit dem 30. Juni 2026 verhandelt.
Nach wie vor bleibt die TGL flexibel und offen für Anpassungen, falls es im Laufe des Jahres 2025 zu signifikanten und rechtssicheren Honorarerhöhungen kommt.
„Wir haben und werden innovative Tarifmodule und -optionen entwickeln, die wir mit der ADEXA laufend bearbeiten und verhandeln. Betriebswirtschaftlich sinnvollen und finanzierbaren Vorschlägen stehen wir stets offen gegenüber“, so der 1. Vorsitzende Constantin Biederbick weiter.