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WICHTIG: Informationsveranstaltung "Neuer Gehaltstarifvertrag - Ausblick 2013"
von TGL-Nordrhein
Nach neuester Initiative glaubt nun NOWEDA als Großhandel sich in Tarifangelegenheiten einmischen zu dürfen! Die unter „Chefsache“ verteilte Botschaft der NOWEDA, die Sie als Apothekenleiter veranlassen soll, einen Vertrag mit der R+V-Versicherung abzuschließen, ist in ihrem Informationsgehalt irreführend und propagiert grob einseitig die R+V. Leider zeigt sich NOWEDA wenig einsichtig auf die Bitte um Klarstellung. Dem kritischen Leser stellt sich die Frage, wer welchen Nutzen einer solchen Aktion hat?
Zur Klarstellung: In Nordrhein gilt NICHT die Tarifbindung für betriebliche Altersversorgung.
Was Arbeitgeber wissen sollten
Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge wird seit 2002 auf gesetzlicher Basis praktiziert, ist insofern also nichts Neues. D.h., MitarbeiterInnen haben einen Anspruch auf Umwandlung eines Teils ihres Lohnes in eine kapitalgedeckte Versicherung, um die gesetzliche Altersversorgung zu ergänzen.
Diese sog. Entgeltumwandlung ist bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber können sich an den Kosten beteiligen, indem sie die für sie entstehende Ersparnis bei den Sozialversicherungen als Zuschuss gewähren. Dieser Zuschuss bis zu einer Höhe von 27,50 Euro monatlich ist nun vom Bundesverband der Apothekenleiter - dem Nordrhein und Sachsen nicht angehören - und der ADEXA ab 2012 tariflich verpflichtend vertraglich geregelt worden.
Die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) beabsichtigt nicht, in versicherungsrechtliche Strukturen der MitarbeiterInnen einzugreifen, zumal die unterschiedliche Altersstruktur den Abschluss einer tariflichen Altersvorsorge nicht für alle MitarbeiteInnen gleichsam attraktiv und überhaupt möglich macht. Hinzu kommt, dass der Einfluss der Finanzkrise kapitalgedeckte Anlageformen mit vielen Unwägbarkeiten belastet.
Überlegt man, wie viele MitarbeiterInnen bundesweit lediglich nach Tarif bezahlt werden, wird einmal mehr deutlich, dass das gesamte Konstrukt der tariflichen betrieblichen Altersversorgung nur wenige betrifft. Ob diese dann überhaupt an einer nennenswerten (und nur dies macht Sinn) Umwandlung ihres Entgelts interessiert sind oder sich lieber für mehr Geld, über das sie in der Gegenwart frei verfügen, entscheiden, bleibt dahin gestellt.
Sicher ist, die TGL lehnt eine Bevormundung der Arbeitgeber ab. Auch werden wir nicht Versicherungsvertreter via Provision und deren Gesellschaften zu Lasten unserer MitarbeiterInnen mit Geld versorgen.
Die TGL macht sich schon lange für Entgeltumwandlungen „Mehr Netto vom Brutto“ oder Leistungszuschläge (Leistungsorientierte Bezahlung) stark.
Eine Entscheidung über die betriebliche Altersversorgung sollte ganz im eigenen Ermessen der MitarbeiterInnen sein und bleiben.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern im konkreten Fall, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung entstehende Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen, d. h. die eigene Entlastung an die MitarbeiterInnen weiterzugeben bzw. auszuzahlen, gleichgültig, ob es sich um tarifliche oder übertarifliche Gehälter handelt. So profitieren alle davon.