OFFENER BRIEF zur Positionierung der ADEXA zur Finanzierung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA)

von TGL

Sehr geehrte Frau Kratt,
sehr geehrte Damen und Herren der ADEXA,

mit Verwunderung haben wir die Berichterstattung zur Finanzierung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) zur Kenntnis genommen.
Grundlage unserer Einschätzung ist der Beitrag "Adexa: Inhaber müssen eHBA zahlen", veröffentlicht am 20.03.2026 auf Apotheke Adhoc, der sich nach unserem Kenntnisstand auf einen Newsletter der ADEXA an ihre Mitglieder stützt.

In diesem Beitrag wird die Aussage transportiert, dass Apothekeninhaber verpflichtet seien, die Kosten für angestellte Apothekerinnen und Apotheker zu übernehmen.
In dieser Eindeutigkeit ist diese Darstellung aus unserer Sicht weder rechtlich haltbar noch entspricht sie den tatsächlichen Gegebenheiten im Apothekenalltag.

Wir räumen ausdrücklich ein, dass es möglich ist, dass die mediale Aufbereitung die ursprüngliche Position der ADEXA verkürzt oder zugespitzt wiedergegeben hat.

Gleichwohl gilt: So, wie die Aussage aktuell öffentlich wahrgenommen wird, darf sie nicht unwidersprochen stehen bleiben.
Sie vermittelt den Eindruck einer klaren Verpflichtung – obwohl gleichzeitig unbestritten ist, dass eine verbindliche gesetzliche Regelung gerade nicht existiert. Aktuelle fachliche Einordnungen, unter anderem in der Deutsche Apotheker Zeitung, zeigen vielmehr, dass die Frage der Kostenübernahme nicht abschließend geklärt
ist und einer differenzierten Betrachtung bedarf.

Besonders kritisch sehen wir, dass in der öffentlichen Darstellung die praktische Realität in den Apotheken weitgehend ausgeblendet wird:
Für den Betrieb der Telematikinfrastruktur ist es keineswegs erforderlich, dass jede approbierte Mitarbeiterin und jeder approbierte Mitarbeiter über einen eigenen eHBA verfügt.

In der täglichen Praxis genügt regelmäßig der Heilberufsausweis der Apothekenleitung oder Filialleitung, um die notwendigen Anwendungen abzubilden.
Die Verallgemeinerung, der eHBA sei für alle angestellten Apothekerinnen und Apotheker ein zwingendes Arbeitsmittel des Arbeitgebers, entbehrt damit einer belastbaren Grundlage.
Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, warum eine rechtlich ungeklärte und praktisch nicht zwingende Konstellation öffentlich als klare Verpflichtung der Apothekeninhaber dargestellt wird. Eine solche Zuspitzung
schafft Erwartungen, die weder juristisch abgesichert noch betrieblich zwingend begründet sind.

Gerade in einer Phase, in der die Apothekenbranche vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen steht und wir gemeinsam für bessere Rahmenbedingungen kämpfen, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit solchen Themen unerlässlich. Öffentliche Positionierungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeneinander
stellen, schwächen die notwendige Geschlossenheit unserer Berufsgruppe.

Wir erwarten daher, dass die Diskussion um die Finanzierung des eHBA künftig sachlich, differenziert und unter Berücksichtigung der tatsächlichen rechtlichen wie praktischen Rahmenbedingungen geführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Constantin Biederbick
1. Vorsitzender der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter e. V. (TGL e. V.)

 

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