Nach Ausbruch der Corona-Virus-Welle stellen sich unterschiedliche arbeitsrechtliche Konstellationen und Fragen, die die gegenseitigen Verpflichtungen von Arbeitgebern -AG- und Arbeitnehmern -AN- aus dem Arbeitsvertrag betreffen.
Von zentraler Bedeutung ist, dass grds. eine Erkrankung mit dem Coronavirus eine Erkrankung wie jede andere darstellt, so dass die allg. Grundsätze der Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle auch hierbei in jedem Falle zu berücksichtigen sind. [...]
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