von Rechtsanwalt Martin Dierkes
Seit Ende April 2021 ist in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geregelt, dass der Arbeitgeber -AG- seinen Arbeitnehmern -AN-, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten hat, sofern diese AN regelmäßigen Kundenkontakt haben. [...]
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Stand 01.06.2021