Prämien für Apothekenangestellte

Unter dem Titel "Prämien für Apothekenangestellte" berichtet Apotheke Adhoc online über die Möglichkeit der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) in Nordrhein:

"Bezahlung nach Leistung – im Kammerbezirk Nordrhein sind erfolgsabhängige Prämien seit Anfang 2013 optionaler Teil des Tarifvertrags. Jetzt wurde der bisherige Höchstbetrag auf 3 Prozent des Grundgehalts verdoppelt: Bei 2000 Euro Bruttoeinkommen können so 60 Euro obendrauf kommen. Für Arbeitgeber und Angestellte [...]."

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Jahreshauptversammlung 2013: DAZ-Bericht

LOB – der Durchbruch

Die Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) und der Arbeitsplatz Apotheke standen auf der Jahreshauptversammlung der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) im Mittelpunkt. Die TGL-Vorsitzende, Dr. Heidrun Hoch, sprach im Zusammenhang vom Tarifvertrag zur LOB von einem „echten Durchbruch“.

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Quelle: Ditzel, Peter: in: Deutsche Apotheker Zeitung, 153. Jg., Nr. 7 (14.02.2013): S. 71-73.

WICHTIG: Informationsveranstaltung "Neuer Gehaltstarifvertrag - Ausblick 2013"

Seit dem 1. September 2012 gilt in Nordrhein ein neuer Gehaltstarifvertrag. Zusätzlich vereinbarten die Apothekengewerkschaft ADEXA und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL Nordrhein) die Möglichkeit der Einführung einer leistungsorientierten Bezahlung (LOB).

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der TGL Nordrhein und des Apothekerverbands zum Thema „Neuer Gehaltstarifvertrag - Ausblick 2013“ werden offene Frage geklärt und konkrete Handlungsoptionen und Chancen aufgezeigt. Weitere Informationen und Anmeldeformular


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Ab Januar kann geLOBt werden

Interview in der DAZ: Tarifvertrag zur Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) abgeschlossen

Nach zähen Verhandlungen haben sich die Apothekengewerkschaft Adexa und die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (TGL) Nordrhein am 16. August auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt mit Geltung vom 1. September 2012. 

Ab 1. Januar 2013 tritt darüber hinaus ein Tarifvertrag zur Leistungsorientierten Bezahlung (TV LOB) in Kraft.

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Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung, 152. Jg., Nr. 37 (13.09.2012), S. 33-34.