Die vielfach diskutierte Inflationsausgleichsprämie ist nunmehr beschlossene Sache. Sie ist Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung. Aber der Haken an der Sache ist natürlich, dass nicht der Staat oder die zuständigen Stellen für die Auszahlung zuständig sind, NEIN, Unternehmen können ihren Beschäftigten einen Betrag von bis zu € 3000,-zusätzlich zahlen. Der große Vorteil daran ist, dass die entsprechenden Zahlungen von der Steuer und von den Sozialversicherungsabgaben befreit sind. Der vom Unternehmen gezahlte Betrag kommt also tatsächlich 1:1 bei den Arbeitnehmern an. [...]
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