Nachdem der Arbeitgeberverband Deutsche Apotheken (ADA) und die ADEXA - die Apothekengewerkschaft – mit Wirkung ab 01.01.2012 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen hatten, den die TGL Nordrhein schon unter Hinweis auf eine ausreichende gesetzliche Regelung der betrieblichen Altersversorgung ablehnte, vertraten sowohl die ADEXA, als auch ausnahmslos die werbenden Versicherungsvertreter die Auffassung, der Arbeitgeber sei schon mit Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, den Arbeitnehmer „unverzüglich“ über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu informieren und aufzuklären. Zur Begründung verweist man ...