Neuer Gehaltstarifvertrag ab 1. Januar 2016

Seit heute, rückwirkend zum 1. Januar 2016, gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und TGL Nordrhein. Damit verliert der alte Gehaltstarifvertrag von 2014 seine Gültigkeit.

Die neue Gehaltstabelle 2016/2017 für den Kammerbereich Nordrhein steht hier oder im Mitgliederbereich unter Tarifverträge für unsere Mitglieder zum Download bereit.


Ergänzung zum Hinweis auf Betriebliche Altersversorgung

Nachdem der Arbeitgeberverband Deutsche Apotheken (ADA) und die ADEXA - die Apothekengewerkschaft – mit Wirkung ab 01.01.2012 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen hatten, den die TGL Nordrhein schon unter Hinweis auf eine ausreichende gesetzliche Regelung der betrieblichen Altersversorgung ablehnte, vertraten sowohl die ADEXA, als auch ausnahmslos die werbenden Versicherungsvertreter die Auffassung, der Arbeitgeber sei schon mit Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, den Arbeitnehmer „unverzüglich“ über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu informieren und aufzuklären. Zur Begründung verweist man ...


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Neuer Gehaltstarifvertrag ab 1. März 2014

Ab 1. März 2014 gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag zwischen ADEXA und der TGL Nordrhein. Damit wird der alte Gehaltstarif von 2012 abgelöst.
Die neue Gehaltstabelle 2014/2015 für den Kammerbereich Nordrhein, gültig ab 01. März 2014 mit einer Laufzeit bis Ende 2015, steht hier oder im Mitgliederbereich unter Tarifverträge für unsere Mitglieder zum Download bereit.


Ab Januar kann geLOBt werden

Interview in der DAZ: Tarifvertrag zur Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) abgeschlossen

Nach zähen Verhandlungen haben sich die Apothekengewerkschaft Adexa und die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber (TGL) Nordrhein am 16. August auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt mit Geltung vom 1. September 2012. 

Ab 1. Januar 2013 tritt darüber hinaus ein Tarifvertrag zur Leistungsorientierten Bezahlung (TV LOB) in Kraft.

Vollständiges Interview lesen ...

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung, 152. Jg., Nr. 37 (13.09.2012), S. 33-34.