Die TGL Nordrhein begrüßt das Auslaufen der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen zum 31.03.2023.
"Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen war ausdrücklich als pandemiebedingte Sonderregelung verabredet und die Apothekenleitungen haben diese Regelung in der Coronapandemie mit Blick auf die hohen Infektionszahlen und zur Vermeidung von Infektionsketten mitgetragen.
Die Voraussetzungen für diese pandemiebedingte Sonderregelung sind aktuell nicht mehr gegeben, sodass die Ausnahmeregelung richtigerweise wieder zurückgeführt worden ist", unterstreicht der Vorstandsvorsitzende Constantin Biederbick die Position der TGL Nordrhein.
Die Apothekerinnen und Apotheker haben ein hohes Vertrauen in die ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und erfüllen damit die Erwartungen ihrer Angestellten. Grundlage für diesen vertrauensvollen Konsens ist aber, dass die ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf einem möglichst engen und unmittelbaren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt beruhen und halten daher die Auflösung der Sonderregelung für richtig.
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