Ausnahmen vom aktuell geltenden Betreuungsverbot

Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit

Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in der sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind (was auch Apotheken betrifft), treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen.

Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen.


Mehr...

Coronavirus: Lohnersatz/Verdienstausfall im Quarantänefall?

Antworten auf diese Frage gibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online, hat hierzu einen lesenswerten Artikel verfasst, den Sie über diesen Link erreichen: Lohnersatz: Was gilt für Apothekeninhaber und -mitarbeiter im Quarantänefall?

Den § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) können Sie hier einsehen.