TGL Nordrhein vs. ADEXA: Neuer Tarifabschluss steht aus – Was gilt aktuell?

Nachdem die Apothekengewerkschaft ADEXA den mit der TGL Nordrhein geschlossenen Gehaltstarifvertrag fristgerecht zum 31.12.2023 gekündigt hat, steht der Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrags weiterhin aus. Bis zu einer neuen Einigung gilt die sogenannte Nachwirkung für Arbeitsverhältnisse, die der Tarifvertrag aufgrund beidseitiger Tarifbindung regelt oder auf die er – auch ohne Tarifbindung – angewendet wird (arbeitsvertragliche Einbeziehung).


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PZ-Bericht über die JHV 2023

Unter dem Titel "Es muss mehr Geld ins System" berichtet die Pharmazeutische Zeitung über die Jahreshauptversammlung der TGL, auf der die schwierige Lage der Apotheken ebenso diskutiert wurde, wie die anstehenden Adexa-Tarifvertragsforderungen und die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) angedachte "Apotheke light".

Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website der Pharmazeutischen Zeitung einsehen.


Vortragsfolien "Branchenlage Apotheken 2023"

RA Dr. Sebastian Schwintek, Mitglied der Geschäftsleitung der Treuhand Hannover Steuerberatung und Wirtschaftsberatung für Heilberufe GmbH, referierte auf unserer Jahreshauptversammlung am 25. Oktober 2023 zum Thema "Branchenlage Apotheke 2023".

Für unsere Mitglieder stehen die Vortragsfolien ab sofort in unserem Mitgliederbereich unter "Jahreshauptversammlung" zur Verfügung.


Der "Protesttag der Apotheken" am 14.06.2023 und seine arbeitsrechtlichen Auswirkungen

Zum Protesttag am 14.06.2023 wollen bundesweit viele Apotheken schließen.

Im arbeitsrechtlichen Sinn ist diese Aktion übrigens kein "Streik", weil der Begriff "Streik" eine planmäßige und gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung einer Vielzahl von Arbeitnehmern meint, die gemeinsam ein Ziel erreichen wollen, bspw. den Abschluss eines besseren Tarifvertrages. Da ein Streik also von den Arbeitnehmern ausgeht, trifft bei einer Teil- oder Komplettschließung der Apotheke durch die Apothekenleitung/den Inhaber (= Arbeitsgeber) der Begriff "Protesttag" eher zu.


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