Ausnahmen vom aktuell geltenden Betreuungsverbot

Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit

Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in der sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind (was auch Apotheken betrifft), treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen.

Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen.


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Die Auswirkungen des Coronavirus auf das Arbeitsrecht

Nach Ausbruch der Corona-Virus-Welle stellen sich unterschiedliche arbeitsrechtliche Konstellationen und Fragen, die die gegenseitigen Verpflichtungen von Arbeitgebern -AG- und Arbeitnehmern -AN- aus dem Arbeitsvertrag betreffen.

Von zentraler Bedeutung ist, dass grds. eine Erkrankung mit dem Coronavirus eine Erkrankung wie jede andere darstellt, so dass die allg. Grundsätze der Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle auch hierbei in jedem Falle zu berücksichtigen sind. [...]

Den vollständigen Text können Sie im Mitgliederbereich unter "Tipps & Informationen unserer Justitiare" -> "Aktuelles zu besonderen Problemlagen" einsehen.


Coronavirus: Lohnersatz/Verdienstausfall im Quarantänefall?

Antworten auf diese Frage gibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online, hat hierzu einen lesenswerten Artikel verfasst, den Sie über diesen Link erreichen: Lohnersatz: Was gilt für Apothekeninhaber und -mitarbeiter im Quarantänefall?

Den § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) können Sie hier einsehen.

 


Die DAZ berichtet über die JHV 2020 #2

Wieder herbe Kritik an der ABDA

Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein am 29. Januar 2020 in Düsseldorf bekam die Standesführung erneut einige Kritik ab. Die TGL-Vorsitzende
Dr. Heidrun Hoch klagt über die mangelnde Bereitschaft zur Gestaltung der Zukunft. Der Apotheken- und Europarechts-Experte Prof.Dr. Hilko Meyer hält in Sachen Rx-Preisbindung nichts von Spahns „Plan B“. Er räumt einem neuerlichen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Rx-Preisbindung durchaus Erfolgschancen ein.

Den vollständigen Artikel können Sie hier herunterladen.
(mit freundlicher Genehmigung der DAZ - Deutsche Apotheker Zeitung)

Quelle: Dr. Blasius, Helga: in: Deutsche Apotheker Zeitung, 
160. Jg., Nr. 6 (06.02.2020): S. 14 f.