Stellungnahme: Aus gutem Grund empfiehlt die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) Arbeitsvertragsformulare ohne Hinweis auf Tarifbindung

Die unterschiedlichen, nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträge zwischen der ADEXA und der TGL Nordrhein bzw. der ADEXA und dem ADA, insbesondere die zwischen der ADEXA und dem ADA zum 01.01.2012 vereinbarte tarifliche betriebliche Altersversorgung, die in Nordrhein, aber auch in Sachsen, nicht gilt, führten dazu, dass Arbeitgeber sich verunsichert zeigten, und wir uns deshalb veranlasst sahen, Klarheit zu schaffen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen.


Stopp der Existenzvernichtung unserer Apotheken und Arbeitsplätze!

Gemeinsame Aktion der TGL mit den Mitarbeitern

Die Vorsitzende der TGL Nordrhein, Dr. Heidrun Hoch, hat in einer gemeinsamen Initiative mit der zweiten Vorsitzenden der ADEXA, Tanja Kratt, eine Brief an Gesundheitsminister Bahr verfaßt. Minister Bahr hatte zuvor in einem Gespräch mit Dr. Hoch, die persönliche Beantwortung der Fragen zugesagt. Wir warten nun auf die Antworten.

Der vollständige Brief mit allen Fragen steht für Sie zum Download bereit.


Die TGL informiert: Wann gilt der Tarifvertrag?

Bei den telefonischen Rechtsberatungen der Justiziare wird immer wieder festgestellt, dass die rechtliche Bedeutung des seit dem 01.01.2011 für den Kammerbezirk Nordrhein geltenden Rahmentarifvertrages und des seit dem 01.01.2010 unverändert geltenden Gehaltstarifvertrages von den Arbeitgebern in mehrfacher Hinsicht falsch beurteilt wird.

Eine Klarstellung finden Sie in diesem Dokument.


Pressemitteilung: JA zur betrieblichen Altersversorgung - NEIN zur Tarifbindung

Durch ADEXA und Heerscharen von Versicherungsvertretern wird uns suggeriert, die betriebliche Altersversorgung sei etwas Neues. Man droht mit Klage, warnt vor Haftungsrisiken und unterstellt Apothekenleitern mangelnde Fürsorge für ihre Mitarbeiter.


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