Jahreshauptversammlung 2015: DAZ-Bericht

Unter dem Titel "Personalengpässen vorbeugen?" berichtet die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) über die Jahreshauptversammlung der TGL-Nordrhein, die am 28. Januar 2015 unter dem Motto „Qualifizierte Mitarbeiter finden, halten, binden“ in Düsseldorf stattfand.

Den vollständigen Artikel können Sie hier herunterladen.

Quelle: Dr. Blasius, Helga: in: Deutsche Apotheker Zeitung, 155. Jg., Nr. 7 (12.02.2015): S. 70-71.

Neue Rubrik: Tipps und Informationen unserer Justitiare

Aus der täglichen Rechtsberatung der TGL-Mitglieder ergibt sich immer wieder, dass eine Vielzahl von Rechtsirrtümern sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch auf Seiten der Arbeitnehmer bestehen. Daraus werden vielfach falsche Schlussfolgerungen gezogen und falsche Entscheidungen getroffen, aus denen dann nicht selten vermeidbare arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis hin zur Arbeitsgerichtsprozessen entstehen.

In einer monatlichen Abfolge wird im Mitgliederbereich unter "Tipps und Informationen unserer Justitiare" Klarheit in diese Rechtsirrtümer gebracht und mit bestehenden falschen Ansätzen und Missverständnissen wird aufgeräumt.


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Jahreshauptversammlung 2015 - Vortragsfolien online verfügbar

Die Folien zum Vortrag von Frau Tanja Nackmayr, Abteilungsleiterin Bildungspolitik, Unternehmer NRW (Thema: "Dramatische Personallücken, eine Utopie?") sowie von Frau Dr. Gesine Hildebrand, Fachreferentin für Führungskräftebeschaffung und -entwicklung, Strategischer HR Business Partner, Bayer
Pharma (Thema: "Qualifizierte Mitarbeiter finden & binden") und Herrn Dr. Bernhard Bellinger, Rechtsanwalt und Steuerberater (Thema: "Aktuelles zu Betriebsprüfungen") können ab sofort im Mitgliederbereich abgerufen werden.

Interessierte Mitglieder finden hier auch den Bericht der Vorsitzenden sowie die Auswertung der Umfrage zur Fachkräftemangelsituation.


Ergänzung zum Hinweis auf Betriebliche Altersversorgung

Nachdem der Arbeitgeberverband Deutsche Apotheken (ADA) und die ADEXA - die Apothekengewerkschaft – mit Wirkung ab 01.01.2012 einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen hatten, den die TGL Nordrhein schon unter Hinweis auf eine ausreichende gesetzliche Regelung der betrieblichen Altersversorgung ablehnte, vertraten sowohl die ADEXA, als auch ausnahmslos die werbenden Versicherungsvertreter die Auffassung, der Arbeitgeber sei schon mit Beginn des Arbeitsverhältnisses verpflichtet, den Arbeitnehmer „unverzüglich“ über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung zu informieren und aufzuklären. Zur Begründung verweist man ...


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